Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitsgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechperson für Menschen mit Behinderung:
- Frau Justizschäftigte Jungnickel, Telefonnummer: +49 3338 / 70 80 103
Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.